Auf dem rechten Auge blind!

Das Tempelhofer Feld ist attraktiv, auch für Neonazis. So kam es am Pfingstsonntag zu folgenden Ereignissen: Eine Gruppe Neonazis grillte auf dem Feld. Ein Nazis stellte unverhohlen sein T-Shirt zur Schau. Auf diesem war ein Abbild von Adolf Hitler und der Spruch “Ein Volk, ein Reich, ein Führer” zu lesen. Einige Jugendliche riefen daraufhin die Polizei, da die Verherrlichung des NS-Regimes laut Paragraf 130 Absatz 4 StGB und das Verwenden verfassungsfeindlicher Organisationen laut Paragraf 86a unter Strafe gestellt ist. Na gut, dies ist nichts neues. Die eintreffende Polizei bat den Neonazis daraufhin, das T-Shirt umzudrehen. Einen Straftatbestand sah sie nicht gegeben. Normalerweise, müsste die Polizei automatisch eine Anzeige aufnehmen, jedoch fragte sie eher die Jugendlichen, was denn deren Problem mit dem T-Shirt sei. Genauso gut hätten sich die Jugendlichen ja auch wegsetzen können. Noch im Beistehen der Polizei pöbelte einer der Neonazis die Gruppe an und rief Sätze wie “Eure Eltern hätte man vergasen sollen.” Immer noch kein Straftatbestand?? Nun wurde es hektisch: Die Polizei verschwand und die Neonazis fingen an, auf die Jugendlichen einzuschlagen. Daraufhin mussten private Securities die Personen festhalten und die Polizei rufen. Diese erschien dann erneut und nahm drei Anzeigen wegen Körperverletzung auf.

Presse
Neonazis griffen Jugendliche im Tempelhofer Park an (Tagesspiegel 25.5.2010)
Polizei liess Nazi mit Hitler-Shirt laufen (Tagesspiegel 27.5.2010)
Im Polizeiapparat gibt es erheblichen Nachholbedarf (Junge Welt 26.5.2010)

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Eine Antwort zu Auf dem rechten Auge blind!

  1. samsa sagt:

    ich hoffe, dass damit die securities vom naziverdacht befreit sind.

    es ist schon erstaunlich, dass die cops nicht richtig gehandelt haben – zu fragen, was denn an einem hitlert-shirt so schlimm sei, man man man

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